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    Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

    I. Geltungsbereich/Vertragsschluss

    Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

    II. Preise

    • Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
    • Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, gelten ebenfalls als nachträgliche Änderungen.
    • Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

    III. Zahlung

    • Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Etwaige Skontovereinbarungen beziehen sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
    • Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
    • Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
    • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

    IV. Lieferung

    • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde.
    • Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
    • Betriebsstörungen (z. B. Streik, höhere Gewalt) berechtigen zur Kündigung des Vertrages, wenn ein weiteres Abwarten unzumutbar ist.

    V. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Im kaufmännischen Verkehr gelten zusätzliche Regelungen.

    VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

    • Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche zulässig.
    • Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.

    VII. Haftung

    Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    VIII. Handelsbrauch

    Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    IX. Archivierung

    Produkte des Auftraggebers werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung archiviert.

    X. Periodische Arbeiten

    Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

    XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

    Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Ausführung seines Auftrags.

    XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

    • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
    • Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

    Werbemittel hoch 2 GmbH
    Fahrlachstraße 14A
    68165 Mannheim